Wir schulen Ihre Mitarbeiter – vom Techniker/Operator über den Einkäufer bis hin zum Geschäftsführer – maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse, damit Sie für Ihre Mitarbeiter das höchste Maß an Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können.

Wann haftet ein Arbeitnehmer für einen Schaden? Wie gefährlich ist die Mensch-Maschinen-Schnittstelle? Wann ist ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren erforderlich? Weiß mein Einkäufer oder Lieferant, in Bezug auf Sicherheitsanforderungen/ Schnittstellenverantwortung, worauf beim Kauf einer neuen Maschine geachtet werden muss? Wann muss ich bei einem Maschinen-/ Anlagenumbau eine CE-Kennzeichnung machen und was ist dabei zu tun?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wir schulen Ihre Mitarbeiter in folgenden Fachbereichen:

  • Allgemeines zur CE-Kennzeichnung

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

  • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

  • Funktionale Sicherheit (EN ISO 13849-1/2, EN 62061, EN 61511)

  • Einhaltung der Arbeitsmittelrichtlinie/nationale Umsetzungsverordnungen/ gesetzliche Forderungen beim Umbau

  • Schadens-/Unfallanalysen

  • Sicherheitsmanagement, Krisenmanagement

 

Wir bieten Ihnen:

Individuelle Schulungen, Seminare, Workshops und Coachings, angepasst an Ihre Wünsche, egal ob in Klein- oder Großgruppen, in Ihrem Unternehmen, einer externen Location oder bei uns im Haus.

Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich und ähnlichen Institutionen sind wir auf zahlreichen namhaften Veranstaltungen als Referenten vertreten. Weiters können wir als Lehrende an der  FH Campus Wien unser Wissen weitergeben, nehmen immer wieder neue Ideen und Erfahrungen mit und lassen diese Inputs in unsere Vorträge einfließen.

Vortrag

Praxisbeispiel

Bei der Besichtigung eines Betriebs durch die Behörde wurde an einer Maschine festgestellt, dass unter anderem die Konformitätserklärung fehlte und die Lieferung formale Mängel aufwies. Die Behörde untersagte infolgedessen die Verwendung, bis die fehlenden Dokumente nachgereicht werden konnten. Aufgrund fehlerhafter vertraglicher Vereinbarung (unzureichende Definition des Verwendungszwecks/bestimmungsgemäße Verwendung) mit dem Lieferanten stand die Maschine über zwei Monate still. Hätte dies bereits bei der Bestellung der Maschine verhindert werden können? 

Wäre der Einkäufer geschult worden, auf welche vertraglichen Punkte besonderes Augenmerk zu legen ist, beziehungsweise welche Richtlinien und Normen heranzuziehen und deren Einhaltung zu bestätigen sind, wären die hohen Ausfallkosten aufgrund des langen Stillstands der Maschine bereits im Vorhinein verhindert worden.

Gemeinsam ans Ziel

Nicht nur das Wissen über die Details, sondern vor allem das Verstehen der Zusammenhänge des Ganzen führen zu einer zielorientierten und effizienten Lösung. Aus diesem Grund passen wir unsere Schulungen individuell auf Ihre Bedürfnisse an und sind der ideale Ansprechpartner für Sie!