Darf ich eine Maschine aufgrund fehlender Schutzeinrichtungen als „unvollständigen Maschine“ Inverkehrbringen?Wissen Sie unter welchen Umständen Sie eine unvollständige Maschine in Verkehr bringen dürfen? Wichtig hierbei ist es, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht! Lesen Sie hier weiter für mehr Infomationen.