Unternehmen, die Arbeitsstoffe verwenden, müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein Arbeitsstoffverzeichnis erstellen, das alle gefährlichen Stoffe und deren Eigenschaften erfasst. Auf Basis dieses Verzeichnisses wird eine Risikobeurteilung durchgeführt, um Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Arbeitsplatzgrenzwerte sind dabei besonders wichtig und müssen regelmäßig kontrolliert werden. Wenn technische Maßnahmen nicht ausreichen, ist persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Schulungen der Mitarbeiter und regelmäßige Unterweisungen sind unerlässlich, um den sicheren Umgang mit den gefährlichen Arbeitsstoffen zu gewährleisten.