07.02.22
- Neue Technologien und künstliche Intelligenz
Die Verordnung über Maschinen wurde mit der Begriffsbestimmung „Artificial Intelligence System/Künstliche Intelligenz“ und deren Anforderungen erweitert. Weiters ist ein Zusammenspiel mit der neuen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (derzeit ebenfalls ein Entwurf) geplant. Während es in der KI-Verordnung um die von KI-Systemen ausgehenden Sicherheitsrisiken geht, wird die neue Verordnung über Maschinen für die sichere Integration von KI-Systemen in den gesamten Maschinenpark sorgen.
- Wesentliche Veränderung
Das Thema der wesentlichen Veränderung bereits in Verkehr gebrachter Maschinen wird nun in der Verordnung definiert. Der Begriff „wesentliche Änderung“ wird in den Begriffsbestimmungen erläutert: „Eine vom Hersteller nicht vorgesehene physische oder digitale Veränderung einer Maschine nach deren Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme, durch die die Übereinstimmung der Maschine mit den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen beeinträchtigt werden kann“.
- Maschinen mit hohem Risiko
Der Vorschlag enthält Klassifizierungsregeln für Maschinen mit hohem Risiko und ermächtigt die Kommission zur Anpassung der Liste der Maschinen mit hohem Risiko in Anhang I (bisher Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - ANHANG IV „besonders gefährliche Maschinen“). Beispiele von Maschinen:
- Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung
- Pressen, einschließlich Biegepressen für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können.
Maschinen mit hohem Risikopotenzial gemäß Anhang I unterliegen besonderen Konformitätsbewertungsverfahren unter Einbezug einer notifizierten Stelle.
- Betriebsanleitung
Die Betriebsanleitung kann mit der neuen Verordnung über Maschinen in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Auf Verlangen des Käufers (beim Kauf der Maschine) ist die Betriebsanleitung jedoch kostenlos in Papierform zur Verfügung zu stellen. Wenn die Betriebsanleitung in digitaler Form zur Verfügung gestellt wird, muss der Hersteller:
- auf der Maschine und in einem Begleitpapier angeben, wie die digitale Anleitung zugänglich ist;
- eindeutig angeben, welche Version der Betriebsanleitung dem Modell des Maschinenprodukts entspricht;
- die Betriebsanleitung in einem Format vorlegen, welches es dem Endnutzer ermöglicht, die Anleitung herunterzuladen und auf einem elektronischen Gerät zu speichern, sodass er jederzeit darauf zugreifen kann - insbesondere bei einem Ausfall der Maschine.
- New Legislative Framework
Die überarbeitete Verordnung über Maschinen wird an das New Legislative Framework (NLF – Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten) angepasst, wie auch schon die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, etc.
Der Entwurf der neuen Verordnung über Maschinen ist auf der Homepage der Europäischen Kommission verfügbar und kann dort eingesehen werden.
UPDATE - Stand: 25.01.2023
Die neue Verordnung über Maschinen muss nun noch förmlich angenommen werden, was voraussichtlich bis Mitte 2023 geschieht.