- Unterstützung bei der Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) bzw. des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Sicherheitsbegehungen inkl. Maßnahmenliste
- Unterstützung bei der Arbeitsplatzevaluierung
- Beratung im Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
- Unterstützung bei arbeitsschutzrechtlichen Themen (z.B. Grenzwerteverordnung GKV, etc.)
- Unterstützung bei der Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
- Erstellung von Stellungnahmen für die Arbeitsinspektion
- Unterstützung bei der Erstellung von Unterweisungsunterlagen
- Beratung hinsichtlich (wiederkehrenden) Prüfungen
Der ArbeitnehmerInnenschutz zielt darauf ab, das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen der MitarbeiterInnen langfristig vermieden werden. In Österreich sind die rechtlichen Grundlagen das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die dazu erlassenen Verordnungen wie die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) und die Arbeitsstättenverordnung (AStV). Diese legen umfassende Anforderungen fest, um Arbeitsplätze sicher zu gestalten und ArbeitnehmerInnen vor Gefahren zu schützen. In Deutschland decken das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Verordnungen wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ähnliche Bereiche ab, insbesondere im Hinblick auf die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Arbeitsmitteln.
Sicherheitsbegehungen sind eine zentrale Maßnahme, um Arbeitsplätze auf mögliche Gefahrenquellen hin zu überprüfen. Diese Begehungen sind in Kombination mit der Arbeitsplatzevaluierung unerlässlich, um präventiv Schwachstellen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Nach jeder Begehung wird eine Maßnahmenliste erstellt, die priorisierte Schritte zur Risikominderung aufzeigt.
Ein wichtiger Bestandteil des ArbeitnehmerInnenschutzes ist auch die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln wie Kränen, Hubtischen, Anschlagmittel und vielen mehr. Diese Überprüfungen stellen sicher, dass die Arbeitsmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher betrieben werden können. Hierbei unterstützen wir durch die Erstellung von Prüflisten.
Zusätzlich unterstützen wir Unternehmen bei der Auswahl der richtigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), damit MitarbeiterInnen optimal gegen potenzielle Gefahren geschützt sind. Um sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden, begleiten wir Unternehmen bei der Erstellung von Stellungnahmen für die Arbeitsinspektion sowie bei der Entwicklung von Unterweisungsunterlagen, die es den ArbeitnehmerInnen ermöglichen, sich mit den spezifischen Gefahren an ihrem Arbeitsplatz vertraut zu machen.
Der ArbeitnehmerInnenschutz ist eine langfristige Verantwortung, bei der es um mehr als die bloße Einhaltung von Vorschriften geht. Durch eine strategische und präventive Herangehensweise können Unternehmen die Gesundheit und Sicherheit ihrer MitarbeiterInnen nachhaltig schützen.
Die WKO Steiermark stellt hier in Kooperation mit der AUVA Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
TeLo ist als ArbeitnehmerInnenschutzberater gelistet. Weitere Informationen >> hier!
Schützen Sie die langfristige Sicherheit Ihrer MitarbeiterInnen mit unserer umfassenden Beratung im ArbeitnehmerInnenschutz – von der Evaluierung bis zur Implementierung von Schutzmaßnahmen. Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Lösungen.