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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf
hin, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise für die entsprechenden Beiträge gemeint ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeine Vereinbarungen
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen im angemessenen Zeitraum in digitaler Form bzw. auf Papier
oder durch persönliche Gespräche zur Verfügung. Textdaten müssen in einem Format, das für die Produktfamilie
Office lesbar ist, Zeichnungen und Pläne im Format DWG oder PDF zur Verfügung gestellt werden.
2 Preise
Die Preise verstehen sich exklusive MwSt.
3 Lieferung
Termine nach Vereinbarung.
Die erstellten Dokumente werden dem Auftraggeber in digitaler Form als PDF übermittelt. Auf Wunsch können die
Dokumente in Papierform geliefert werden.
Die TeLo - Schulungssprache ist DEUTSCH; auf Wunsch kann die Schulung in ENGLISCHER Sprache abgehalten
werden (Mehrkosten).
4 Haftung
Für Fehler, die aufgrund falscher oder unvollständiger, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Informationen
entstehen, kann TeLo nicht haftbar gemacht werden.
Für Schäden (Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden), die durch die Tätigkeit der TeLo entstehen, besteht
eine Haftpflichtversicherung (Vertragsgrundlage: ABHP in der aktuellen Fassung) von Euro 5.000.000,--. Bis zur Höhe
dieser Summe kann eine Haftung weltweit (exkl. USA/Kanada) durch TeLo übernommen werden.
Die Haftung gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.
5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Informationen und Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TeLo GmbH.
Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an
Dritte, Veröffentlichung im Internet oder sonstige Nutzung als zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung von TeLo zulässig.
6 Geheimhaltung
Die Parteien (TeLo und Auftraggeber) verpflichten sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit mitgeteilte Informationen
geheim zu halten und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte
zu verhindern. TeLo-MitarbeiterInnen sind hierzu bereits aufgrund ihres Dienstvertrages zur Geheimhaltung
verpflichtet. Sämtliche Informationen werden ausschließlich im Falle einer gesetzlich zwingenden Offenlegung an
Dritte weitergegeben.
7 Gerichtsbarkeit
Gerichtstand: A-8160 Weiz
Es gelten ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Ingenieurbüros – österreichisches
Recht.
AGB_Schulung_TeLo GmbH_VE
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