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Umgang mit Gefahrstoffen

Der sichere Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen erfordert die Einhaltung zahlreicher gesetzlicher Vorschriften. In Österreich sind u.a. das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), die Grenzwerteverordnung (GKV) und die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) entscheidend. In Deutschland regeln das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Zusätzlich ist jeweils das Chemikaliengesetz (ChemG) zu beachten. Eine fachgerechte Beratung stellt sicher, dass ArbeitgeberInnen die gesetzlichen Anforderungen einhalten und ihre MitarbeiterInnen umfassend schützen.
Unsere Dienstleistungen
  • Erstellung eines Arbeitsstoffverzeichnisses nach § 40 und § 41 ASchG bzw. § 6 Gefahrenstoffverordnung
  • Beratung hinsichtlich Einstufung von Arbeitsstoffen
  • Beratung hinsichtlich Umsetzung der zutreffenden Verordnungen und Gesetze
  • Beratung hinsichtlich richtiger Kennzeichnung von Gefahrenstoffen
  • Beratung hinsichtlich notwendiger Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Leistung im Detail

Der sichere Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen ist von zentraler Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. In Österreich sind die relevanten Vorschriften im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die dazu erlassenen Verordnungen wie die Grenzwerteverordnungund die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten festgelegt. Die erforderliche Dokumentation und deren grundlegende Inhalte werden durch die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) vorgegeben. In Deutschland werden ähnliche Anforderungen durch das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Betriebssicherheitsverordnungund die technischen Regeln für Gefahrstoffe abgedeckt. Diese Regelungen gewährleisten den Schutz der MitarbeiterInnen und der Umwelt beim Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Die Erstellung eines Arbeitsstoffverzeichnisses ist in Österreich nach den § 40 und § 41 des ASchG bzw. § 2 DOK-VO sowie in Deutschland nach § 6 der Gefahrenstoffverordnung erforderlich. Dieses Verzeichnis erfasst alle verwendeten Arbeitsstoffe und dokumentiert unter anderem die von ihnen ausgehenden Gefährdungen. Es dient als Grundlage für weitere Schutzmaßnahmen und ermöglicht eine systematische Überwachung der Stoffe.

Für die sichere Lagerung und Handhabung von brennbaren Flüssigkeiten ist die Einhaltung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) von entscheidender Bedeutung. Diese Verordnung legt strenge Anforderungen an die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, Prüfpflichten und Dokumentation fest, um das Risiko von Bränden und Explosionen zu minimieren. Die korrekte Umsetzung dieser Vorschriften ist erforderlich, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten und behördliche Auflagen zu erfüllen.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die richtige Einstufung von Arbeitsstoffen nach der europäischen CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging). In Österreich und Deutschland ist diese jeweils durch das Chemikaliengesetz umgesetzt. Diese Einstufung stellt sicher, dass alle Stoffe gemäß ihren Gefahrenklassen und -kategorien gekennzeichnet und beurteilt werden und dass die MitarbeiterInnen über die potenziellen Risiken informiert sind. Die richtige Kennzeichnung von Gefahrenstoffen ist unerlässlich, um eine ordnungsgemäße Verwendung zu ermöglichen, Verwechslungen zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Zusätzlich spielt die Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) eine wichtige Rolle. Je nach Art der gefährlichen Stoffe müssen spezifische PSA-Maßnahmen ergriffen werden, um die MitarbeiterInnen vor direkten Gefahren wie Hautkontakt oder Einatmung schädlicher Dämpfe zu schützen. Eine fachgerechte Beratung unterstützt Unternehmen dabei, die passenden Schutzmaßnahmen auszuwählen.

Gemeinsam ans Ziel

Sichern Sie den richtigen Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen in Ihrem Betrieb – von der Erstellung des Arbeitsstoffverzeichnisses bis zur Auswahl der passenden Schutzmaßnahmen. Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Lösungen.

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