- Beurteilung, ob es sich um eine wesentliche oder nicht wesentliche Änderung handelt
- Durchführung eines erneuten Konformitätsbewertungsverfahrens bei wesentlichen Änderungen
- Erstellung einer Begründung bei nicht wesentlichen Änderungen
- Dokumentation der Änderungen und Erstellung der technischen Unterlagen
Der Umbau von Maschinen und Anlagen / Retrofit ist häufig eine kosteneffiziente Möglichkeit, bestehende Maschinen zu modernisieren und an aktuelle Anforderungen anzupassen. Dabei stellt sich oft die Frage, ob der Umbau als wesentliche Änderung gilt. Diese Frage ist entscheidend, da bei einem wesentlichen Umbau das Konformitätsbewertungsverfahren erneut durchgeführt werden muss.
Ein wesentlicher Umbau kann unter anderem vorliegen, wenn ...
- die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine geändert wird,
- eine Leistungssteigerung erfolgt,
- oder die Funktion der Maschine/Anlage geändert wird.
Wird der Umbau als wesentlich eingestuft, muss ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die umgebaute/veränderte Maschine den wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht. Dies schließt auch die CE-Kennzeichnung der umgebauten Maschine ein.
Handelt es sich um eine nicht wesentliche Änderung, ist eine detaillierte Begründung erforderlich, warum der Umbau als nicht wesentlich gilt. In diesem Fall sind eine Überprüfung und Anpassung der vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen sowie die Adaption der bestehenden technischen Dokumentation ausreichend.
Egal ob wesentliche oder nicht wesentliche Veränderung: Die Dokumentation der Änderungen ist in jedem Fall erforderlich. Sie umfasst die technischen Unterlagen, eine genaue Beschreibung der durchgeführten Änderungen sowie die Risikobewertung bzw. Gefährdungsbeurteilung der modifizierten Maschine.
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