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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf
hin, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise für die entsprechenden Beiträge gemeint ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeine Vereinbarungen
TeLo überprüft, die augenscheinliche Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Dokumente/ Bestätigungen oder
mündliche Auskünfte im Rahmen unserer Expertise. Von deren Richtigkeit wird grundsätzlich ausgegangen. Eine
detaillierte, inhaltliche Überprüfung der Bestätigungen muss separat beauftragt werden.
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen im angemessenen Zeitraum in digitaler Form bzw. auf Papier
oder durch persönliche Gespräche zur Verfügung. Textdaten müssen in einem Format, das für die Produktfamilie Office
lesbar ist, Zeichnungen und Pläne im Format DWG oder PDF zur Verfügung gestellt werden.
Sollten produktspezifische Normen im Hause TeLo nicht verfügbar sein, werden diese durch TeLo besorgt und dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt.
2 Preise
Die Preise verstehen sich exklusive MwSt.
Unsere Angebote verstehen sich als Richtpreisangebote. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt auf
Basis des tatsächlichen Leistungsaufwands.
Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 2 Jahren ab Bestellung, erlauben wir uns eine jährliche Erhöhung
(erstmalig nach 2 Jahren) der Stundensätze lt. EPI DL – Ingenieurbüro 2021 (Ausgangsquartal = Angebotsdatum) oder
wie im Rahmenvertrag vereinbart vorzunehmen.
Wir behalten uns weiters das Recht der Verrechnung von zusätzlichen Aufwänden vor, die sich durch zum Zeitpunkt
der Angebotslegung bzw. Beauftragung unvorhersehbaren Erkenntnissen ergeben.
Diese Erkenntnisse können unvorhersehbar(e):




Änderungen der Gesetzeslage,
Neuerungen von Normen oder Technischen Regelwerken, dies kann insbesondere bei längerer
Bearbeitungsdauer des Projektes vorkommen.
behördliche Auflagen
vom Auftraggeber bekanntgegebene Änderungen von wesentlichen Konstruktionsmerkmalen, Einsatz-,
Verantwortungs- oder Liefergrenzen sein.
3 Lieferung
Termine nach Vereinbarung.
Die Dokumente werden standardmäßig im TeLo-Design gestaltet.
Die erstellten Dokumente werden dem Auftraggeber in digitaler Form als PDF übermittelt.
Die TeLo - Dokumentationssprache ist DEUTSCH; auf Wunsch kann die Abgabe in ENGLISCHER Sprache vereinbart
werden (Mehrkosten).
4 Erläuterung zum Lieferumfang
Gemäß der Angebotskalkulation ist eine Version des jeweils angebotenen Dokumentes inbegriffen (siehe Ausnahme
4.1, 4.2,4.3).
Zusätzliche Versionen des jeweils beauftragten Dokuments, die sich auf Wunsch des Kunden oder
Lieferantenkoordinationen ergeben, bedürfen einer zusätzlichen Beauftragung oder werden nach tatsächlichem
Aufwand abgerechnet.
4.1 Umfang: Risikobeurteilung/ Gefahrenanalyse
Die Leistung beinhaltet jeweils folgende Dokumentationsschritte:



eine Basisversion (Revision a) zur Definition aller weiteren Schritte,
eine Zwischenversion (Revision n1) zur Abstimmung der Maßnahmen und Verantwortungen sowie
die Abgabeversion (Revision n2), die den Projekt-Status zum abgestimmten Zeitpunkt festhält. Diese Version
kann auch offene Punkte enthalten (bei ausbleibender Kunden-Realisierung).
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© 2025 TeLo GmbH4.2 Umfang: HAZOP-Studie
Die Erstellung von Zwischenständen der Revision „a“ ist im Preis inkludiert.
4.3 Umfang: Validierung und Erstprüfung
Die Hardware-Validierung, Software-Validierung sowie die VEXAT-Erstprüfung sind einmalige Prüfungen. Weitere
Prüfungen bzw. Nachprüfungen werden nach Aufwand verrechnet.
5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Informationen und Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TeLo GmbH.
6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Übertragung der Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung der im Angebot enthaltenen Leistungen erhält der Auftraggeber das nicht-exklusive,
zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die gelieferten Dokumente unverändert für interne und externe Zwecke zu
nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
6.2 Einschränkung des Bearbeitungsrechts
Eine Bearbeitung der Dokumente, einschließlich Änderungen, Kürzungen, Ergänzungen oder Entfernung von Logos,
ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers (TeLo GmbH) zulässig. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Bearbeitung für interne oder externe Zwecke erfolgt.
Die Nutzung der gelieferten Dokumente als Vorlage, z. B. durch das Entfernen von Inhalten oder das Umgestalten des
Dokuments zu einem „leeren“ Dokument zur weiteren Verwendung, fällt ebenfalls unter das Bearbeitungsrecht und
bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Insbesondere ist die Weitergabe solcher bearbeiteten oder
umgestalteten Dokumente als vermeintlich „eigene“ Dokumente untersagt.
6.3 Verwendung von Auszügen
Auszüge aus den gelieferten Dokumenten dürfen nur unter Angabe des Originaldokuments und dessen Urheber
(genannt als © TeLo GmbH) erfolgen. Jegliche Nutzung ohne diesen Verweis ist unzulässig.
6.4 Schutz der Urheberrechte
Die Urheberrechte an den Dokumenten verbleiben vollumfänglich bei der TeLo GmbH. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, die gelieferten Dokumente ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte zu verwenden und jede
Verletzung der Urheberrechte zu unterlassen.
7 Geheimhaltung
Die Parteien (TeLo und Auftraggeber) verpflichten sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit mitgeteilte Informationen
geheim zu halten und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte
zu verhindern. TeLo-MitarbeiterInnen sind hierzu bereits aufgrund ihres Dienstvertrages zur Geheimhaltung verpflichtet.
Sämtliche Informationen werden ausschließlich im Falle einer gesetzlich zwingenden Offenlegung an Dritte
weitergegeben.
8 Allgemeine Haftung
Für Fehler, die aufgrund falscher oder unvollständiger, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Informationen
entstehen, kann TeLo nicht haftbar gemacht werden. Für Schäden (Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden),
die durch die Tätigkeit von TeLo entstehen, besteht eine Haftpflichtversicherung (Vertragsgrundlage: ABHP in der
aktuellen Fassung) von Euro 5.000.000,--. Bis zur Höhe dieser Summe kann eine Haftung weltweit (exkl. USA/Kanada)
durch TeLo übernommen werden.
Die Haftung gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.
9 Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch TeLo
Durch Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG übernimmt die TeLo GmbH
(kurz: TeLo) als Bevollmächtigter des Herstellers die Haftung dafür, dass die Pflichten und Formalitäten gemäß den
Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die betrachtete Maschine oder Gesamtheit von Maschinen
gemäß der vorgegebenen bestimmungsgemäßen Verwendung eingehalten werden.
9.1 Voraussetzungen
9.1.1 TeLo Beauftragung:
TeLo muss zur Erstellung und Unterzeichnung der Konformitätserklärung als Bevollmächtigter des Auftraggebers
beauftragt werden.
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© 2025 TeLo GmbH9.1.2 TeLo Kompetenz:
TeLo muss die hierfür erforderlichen Durchführungskompetenzen haben.
Das bedeutet:
a) dass sämtliche sicherheitstechnischen Abweichungen nach Bemängelung durch TeLo (in einem angemessenen
Zeitrahmen) korrigiert werden müssen, unter anderem an den Schnittstellen von „rechtmäßig“
inverkehrgebrachten Anlagenteilen (z.B. Maschinen im Verantwortungsbereich von Unterlieferanten etc.). Die
Anlagenteile müssen zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung dem geltenden „Stand der Technik“ sowie den
Anforderungen der geltenden Richtlinien entsprechen. TeLo wird bei Abweichungen zu Normen, entsprechend
dem Risiko, angemessen/ lösungsorientiert handeln;
b) dass sämtliche Dokumente, welche zur Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens gemäß
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang VII 1 A. erforderlich sind, auf Anfrage an TeLo zur Prüfung übermittelt
werden, selbst wenn sie entsprechend der Richtlinien nicht an den Kunden übergeben werden müssen. Dazu
zählen, z.B. PIDs, Zeichnungen, Risikobeurteilungen, Berechnungsgrundlagen, CE-Dokumente der
Unterlieferanten,
Betriebsanleitungen,
Restrisikolisten,
Schalt-
und
Hydraulikpläne,
Stücklisten,
Bauteildatenblätter etc.;
c) dass alle Anfragen seitens TeLo umgehend vom Auftraggeber beantwortet werden müssen und
d) dass die „offizielle“ Informationsübergabe an beteiligte Firmen über den sicherheitstechnischen Status der
Maschine über den Auftraggeber erfolgt.
Sollte TeLo nicht die notwendige Durchführungskompetenz haben (hier ist die Unterstützung vom Auftraggeber
notwendig, da nur dieser ein direktes Vertragsverhältnis zu den Lieferanten hat), kann und wird TeLo die
Konformitätserklärung NICHT unterzeichnen. Unabhängig davon verpflichtet sich der Auftraggeber, alle bis zu diesem
Zeitpunkt von TeLo erbrachten Leistungen zu bezahlen.
9.2 TeLo Verantwortlichkeiten
TeLo haftet in Abhängigkeit des Bestellumfangs für Schäden (Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden),
a) die als Folge nicht erkannter sicherheitstechnischer Mängel an den Schnittstellen zwischen
Maschinenkomponenten oder Anlagenteilen (Liefergrenzen von Unterlieferanten) zustande gekommen sind
und/oder
b) die durch offensichtlich unzureichende Risikominderung sicherheitstechnischer Mängel an diesen Schnittstellen
entstanden sind.
Die ausreichende Risikominderung bezieht sich auf die festgelegte „bestimmungsgemäße Verwendung“ und
„vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung“.
10 Haftungsübernahme durch TeLo (AM-VO, BetrSichV, AMRL)
Haftungsübernahme durch TeLo GmbH durch eine Bescheinigung in Form eines sicherheitstechnischen Gutachtens,
dass das Arbeitsmittel (die Maschine/Anlage) unter darin genannten Voraussetzungen den Betreiber betreffend,
gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitsmittelverordnung, AM-VO, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV,
Arbeitsmittelrichtlinie, AMRL) entspricht und somit:
a) bestimmungsgemäß verwendet werden kann (positives Gutachten)
b) nur unter besonderen Bedingungen verwendet werden darf (Gutachten mit Einschränkung)
10.1 TeLo Verantwortlichkeiten
TeLo GmbH haftet für Schäden (Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden), die durch nicht erkannte, jedoch
„offensichtlich erkennbare“ Risiken innerhalb der festgelegten Betrachtungs- und Einsatzgrenzen entstanden sind
11 Gerichtsbarkeit
Gerichtstand: A-8160 Weiz
Es gelten ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Ingenieurbüros – österreichisches
Recht.
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© 2025 TeLo GmbH

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