- Erstellung von Explosionsschutzkonzepten für die Projekteinreichung inkl. vorläufiger Zoneneinteilung (vor der Umsetzung)
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für bestehende (Betriebs-)Anlagen oder bereits umgesetzte Projekte inkl. Zoneneinteilung und normkonformer Gegenmaßnahmen
- Erstellung eines Zonenplans
- Erstellung der Arbeitsmittelliste als Grundlage für die erstmalige und wiederkehrenden Prüfungen
- Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme nach § 7 (1) VEXAT ("Erstprüfung") bzw. § 15 BetrSichV (Anhang 2, Abschnitt 3 Explosionsgefährdung)
- Durchführung der (wiederkehrenden) Unterweisung
Der betriebliche Explosionsschutz stellt sicher, dass potenzielle Explosionsgefahren in Arbeitsbereichen frühzeitig erkannt und kontrolliert werden. Bei Verwendung brennbarer Stoffe stellt er im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren einen wesentlichen Betrachtungsaspekt dar. In Europa regelt die Richtlinie 1999/92/EG den Explosionsschutz für ArbeitnehmerInnen, in Österreich erfolgt die Umsetzung durch die VEXAT und in Deutschland durch die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Für Betreiber von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen sind umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich, um das Risiko von Unfällen zu minimieren und die Sicherheit zu gewährleisten.
Explosionsschutzkonzept vs. Explosionsschutzdokument:
Zur Planung und Einreichung eines Projekts ist die Erstellung eines Explosionsschutzkonzepts erforderlich, welches alle Maßnahmen festlegt, die im Zuge der Umsetzung vorgesehen werden. Vor Inbetriebnahme der Anlage wird ein Explosionsschutzdokument angefertigt, das beschreibt, wie die Anlagen sicher betrieben werden und welche Maßnahmen zur Risikominderung implementiert sind. Im Zuge der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments wird auch die „Erstprüfung“ nach § 7 (1) VEXAT ("Erstprüfung") bzw. § 15 BetrSichV (Anhang 2, Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen) durchgeführt.
Primäre, sekundäre, konstruktive und organisatorische Maßnahmen sind die Grundpfeiler eines funktionierenden Explosionsschutzes. Diese Maßnahmen umfassen sowohl technische Vorkehrungen, um explosionsfähige Atmosphären zu verhindern, als auch die Vermeidung von Zündquellen und die Minimierung der Auswirkungen einer möglichen Explosion.
Zoneneinteilung und Kennzeichnung:
Ein weiteres zentrales Element im Explosionsschutz ist die Zoneneinteilung. Explosionsgefährdete Bereiche müssen als Zonen klar definiert und gekennzeichnet werden, um sicherzustellen, dass nur geeignete Arbeitsmittel in den jeweiligen Bereichen verwendet werden. Die richtige Kennzeichnung von explosionsgefährdeten Bereichen sowie die Auswahl geeigneter ex-geschützter Geräte, Werkzeuge und persönlicher Schutzausrüstung sind entscheidend, um Zündquellen zu vermeiden und das Auftreten einer Explosion sicher zu verhindern.
Unterweisungen spielen eine entscheidende Rolle im Explosionsschutz. MitarbeiterInnen müssen regelmäßig über die möglichen Gefahren und die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen informiert werden. Diese Schulungen sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern tragen wesentlich zur Vermeidung von Unfällen bei. Eine dokumentierte Nachweisführung der Unterweisungen ist dabei von großer Bedeutung, um den Behörden die Einhaltung der Vorschriften beweisen zu können.
Regelmäßige Prüfungen:
Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören neben regulären Reinigungs- und Wartungsarbeiten auch die wiederkehrenden Überprüfungen von Arbeitsmitteln, wie etwa Lüftungsanlagen oder anderen technischen Einrichtungen, die die Vermeidung explosionsgefährdeter Bereiche – also von Zonen – gewährleisten oder innerhalb dieser eingesetzt werden. Diese Überprüfungen gewährleisten, dass alle technischen Anlagen ordnungsgemäß funktionieren und den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
Schützen Sie Ihre MitarbeiterInnen und Anlagen durch umfassenden Explosionsschutz – von der Zoneneinteilung bis zur regelmäßigen Unterweisung. Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Lösungen im Explosionsschutz.