- Erstellung von Sicherheitskonzepten
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach AM-VO bzw. BetrSichV inkl. konformer Gegenmaßnahmen
Altmaschinen, die vor Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, unterliegen nicht den gleichen Anforderungen wie moderne Maschinen. Dennoch gelten auch für sie Sicherheitsstandards, die in der österreichischen Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) bzw. in der deutschen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt sind. Diese Verordnung verlangt eine umfassende Gefährdungsbeurteilung, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und die notwendigen Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Ziel ist es, gesetzeskonforme Gegenmaßnahmen zu entwickeln, die die Sicherheit der Maschinen im Betrieb gewährleisten. Das kann den Einbau von Schutzeinrichtungen, die Installation von Not-Halt-Systemen oder die Anpassung organisatorischer Vorgaben betreffen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich den aktuellen normativen Anforderungen zu entsprechen sowie den gesamten Maschinenlebenszyklus zu betrachten. Das bekannte 3 Stufen Prinzip (inhärent sicher, technisch abgesichert, organisatorisch verhindert) ist allerdings in jedem Fall einzuhalten.
Ein wesentliches Element dieser Bewertung ist die Erstellung eines maßgeschneiderten Sicherheitskonzepts, das auf die spezifischen Anforderungen der Altmaschinen abgestimmt ist. Im Rahmen dieser Konzepte werden Risiken und Schwachstellen der Maschinen systematisch erfasst, um gezielt Maßnahmen umzusetzen, die den Betrieb sicherer machen. Dabei steht die Prävention im Vordergrund, um Unfälle zu vermeiden und den Betrieb effizienter zu gestalten.
Neben den technischen Anpassungen spielt auch die wiederkehrende Schulung/Unterweisung der MitarbeiterInnen eine wichtige Rolle, um den korrekten/sachgemäßen/ordnungsgemäßen Umgang und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu garantieren.
Diese Maßnahmen gewährleisten, dass auch ältere Maschinen sicher betrieben werden können, ohne dass sie vollständig ersetzt werden müssen, was oft kostspielig und nicht immer notwendig ist. Die richtige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung trägt dazu bei, dass Unternehmen sowohl den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden als auch die Sicherheit ihrer MitarbeiterInnen erhöhen.
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