- Beratung bei der Einhaltung der Bestimmungen hinsichtlich Druckgeräte und Druckbaugruppen
- Einstufung der Fluide nach DGÜW-V bzw. BetrSichV
- Festlegung des Gefahrenpotenzials (niedriges/hohes GP)
- Begleitung der Prüfungen durch die für die Betriebsphase befugte Inspektionsstelle in Österreich ("Integrationsprüfung", [Erste] Betriebsprüfung, wiederkehrende Prüfungen, ...)
Der sichere Betrieb von Druckgeräten erfordert eine sorgfältige Beachtung der nationalen Vorschriften sowie wiederkehrender Überprüfungen durch qualifizierte Personen oder Inspektionsstellen. In Österreich regelt die Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V), in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Anforderungen, die für den Betrieb von Druckgeräten einzuhalten sind. Wir unterstützen Unternehmen dabei, sämtliche Vorgaben zuverlässig zu erfüllen und die Sicherheit beim Betreiben ihrer Druckgeräte zu gewährleisten.
- Beratung bei der Einhaltung der Bestimmungen für Druckgeräte:
Die gesetzlichen Anforderungen an Druckgeräte können komplex sein und variieren je nach Art, Einsatzbereich und Gefahrenpotenzial. Wir beraten Unternehmen umfassend zu den geltenden Bestimmungen der DGÜW-V und BetrSichV und unterstützen bei der Anpassung bestehender Sicherheitsmaßnahmen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass alle rechtlichen Anforderungen vollständig eingehalten werden und der Betrieb von Druckgeräten sicher und effizient gestaltet ist.
- Einstufung der Fluide gemäß DGÜW-V bzw. BetrSichV:
Ein essenzieller Schritt für die Sicherheitsbewertung von Druckgeräten ist die Einstufung der im Gerät verwendeten Fluide. Diese Klassifizierung erfolgt in Fluidgruppe 1 (z.B. entzündbare Fluide) und Fluidgruppe 2 sowie nach ihrem Aggregatzustand. Die Einstufung der Fluide beeinflusst die Festlegung des Gefahrenpotenzials und die nötigen Prüfintervalle. Eine richtige Einstufung des Fluids ist daher essenziell und sollte der erste Schritt im Prozess zum sicheren Betrieb der Druckgeräte sein.
- Festlegung des Gefahrenpotenzials:
Neben der Fluideinstufung ist auch die Festlegung des Gefahrenpotenzials entscheidend. Druckgeräte werden in der DGÜW-V und sinngemäß auch in der BetrSichV nach ihrem potenziellen Risiko in Kategorien mit hohem oder niedrigem Gefahrenpotenzial eingestuft. Diese Klassifizierung beeinflusst maßgeblich die Bestimmungen über die (erste) Betriebsprüfung, Art der Überwachung, Revisionsfristen und Überwachungsmaßnahmen und entscheidet darüber, ob die Prüfungen von einer unabhängigen befugten Inspektionsstelle durchgeführt werden müssen oder durch den Betreiber erfolgen können. Faktoren wie das Volumen, der höchst zulässige Druck (PS) bzw. der festgesetzte höchste Betriebsdruck, die höchstzulässige Temperatur (TS) bzw. die festgesetzte höchste Betriebstemperatur oder die Nennweite dienen bei der Festlegung als Basis.
- Begleitung der Prüfungen in Österreich:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des sicheren Betriebs von Druckgeräten und umfassen verschiedene Prüfarten:- „Integrationsprüfung“ ist als Teil der ersten Betriebsprüfung zu sehen und stellt sicher, dass Dampfkessel, Druckbehälter oder Rohrleitungen korrekt in eine Anlage integriert und vollständig ausgerüstet sind.
- (Erste) Betriebsprüfung ist vom Betreiber bei Aufnahme des probeweisen Betriebes zu veranlassen und damit Teil der erstmaligen Inbetriebnahme. Nach Durchführung der ersten Betriebsprüfung wird ein Prüfbuch ausgestellt. Wird ein Druckgerät an einem anderen Ort aufgestellt oder nach mehr als einem Jahr Stillstand wieder in Betrieb genommen, muss erneut eine Betriebsprüfung durchgeführt werden.
- Wiederkehrende Prüfungen sind entsprechend den Festlegungen im Prüfbuch nachweislich durchzuführen.
- „Integrationsprüfung“ ist als Teil der ersten Betriebsprüfung zu sehen und stellt sicher, dass Dampfkessel, Druckbehälter oder Rohrleitungen korrekt in eine Anlage integriert und vollständig ausgerüstet sind.
Während für Geräte mit hohem Gefahrenpotenzial und Fluiden der Gruppe 1 eine unabhängige Inspektionsstelle hinzugezogen werden muss, können für Druckgeräte mit niedrigem Gefahrenpotenzial Prüfungen durch den Betreiber selbst erfolgen, sofern sie qualifiziertes Fachpersonal einsetzen und die Prüfungen dokumentieren.
Sorgen Sie für den sicheren Betrieb Ihrer Druckgeräte – kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und Einstufung.