22.04.24
Beim Umgang mit brennbaren Gasen oder Flüssigkeiten kommt es immer wieder zu schweren Explosionen, die katastrophale Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben. Dabei geht die Gefahr einer Explosion in erster Linie von der Druckwelle gefolgt von einer sich schnell ausbreitenden Flamme aus, wobei letztere im Folgenden zu Bränden führt. Auch der Verbrauch des zum Atmen benötigten Sauerstoffs und schädliche Reaktionsprodukte können eine Gefahr darstellen.
Die Bildung explosionsfähiger Gas- (bzw. Dampf-) Luft- Gemische hängt von anderen Parametern ab als die von Staub-Luft-Gemischen. Es müssen also je nach Art des brennbaren Mediums unterschiedliche Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionen bzw. zur Begrenzung ihrer Auswirkungen getroffen werden.
Brennbare Gase können z.B. Flüssiggas (Butan, Buten, Propan, Propen und deren Gemische), Erdgas, Verbrennungsgase (z.B. CO, CH4) oder gasförmige brennbare Chemikalien (Acetylen, Ethylenoxid, Vinylchlorid oder Treibmittel) sein. Brennbare Flüssigkeiten können z.B. Lösemittel, Treibstoffe, Öle oder Lacke sein.
Wenn sich aus brennbaren Gasen eine explosionsfähige Atmosphäre entwickelt, hat diese ein deutlich größeres Volumen als die ursprünglichen Gase.
Beispiel:
Ein Liter flüssiges Propan bildet bei Normalbedingungen (1013 mbar, 0 °C) ca. 300 Liter Propangas und pro Liter Propangas entstehen ca. 60 Liter explosionsfähige Atmosphäre. Dies ergibt insgesamt eine explosionsfähige Atmosphäre von 18.000 Liter.
Auch bei der Verwendung brennbarer Flüssigkeiten kann es durch deren Dämpfe und Nebel zur Bildung explosionsfähiger Atmosphären kommen. Schon kleine Mengen brennbarer Flüssigkeiten können beim Verdampfen sehr große Mengen an brennbaren Dämpfen bilden, aus denen wiederum ein Vielfaches an explosionsfähiger Atmosphäre entsteht.
Wer mit brennbaren Gasen und Flüssigkeiten umgeht, benötigt verlässliche Stoffdaten um mögliche Gefahren beim Verarbeiten, Abfüllen, Lagern, Befördern und Entsorgen brennbarer Stoffe beurteilen und angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
Kenngrößen zur Beschreibung brennbarer Gase und Flüssigkeiten als Grundlage für die Anwendung primärer Explosionsschutzmaßnahmen (z.B. Absaug- und Lüftungsmaßnahmen):
- Flammpunkt (Flüssigkeiten)
- Explosionsgrenzen (UEG, OEG)
- Explosionspunkte (Flüssigkeiten)
- Sauerstoffgrenzkonzentration (SGK)
- Dampfdruck (Flüssigkeiten)
- Verdunstungszahl (Flüssigkeiten)
- Dichteverhältnis
Kenngrößen zur Beschreibung der Entzündbarkeit explosionsfähiger Gase und Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten als Grundlage für die Anwendung sekundärer Explosionsschutzmaßnahmen (Vermeidung von Zündgefahren):
- Temperaturklasse
- Mindestzündenergie (MZE)
- Explosionsgruppen (Abhängig von der Grenzspaltweite)
Kenngrößen zur Beschreibung der Auswirkung von Explosionen als Grundlage für die Anwendung konstruktiver Explosionsschutzmaßnahmen (z.B. explosionsfeste Bauweise oder Druckentlastungseinrichtungen):
- erwarteter Explosionsdruck perw,
ggf. auch der maximale reduzierte Explosionsdruck pred, max - Explosionskonstante (KG)
Um die Sicherheit gewährleisten zu können, sind die Evaluierung von brennbaren Gasen oder Flüssigkeiten unerlässlich. Werden solche identifiziert, ist die Ermittlung von Gefährdungen, die Bewertung der Risiken und die daraus abgeleiteten technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen der nationalen gesetzlichen Betreiberverpflichtungen (In Österreich: VEXAT – Verordnung explosionsfähiger Atmosphären) bzw. im Rahmen der europäischen Herstellerverpflichtungen (ATEX Richtlinie) zwingend vorgeschrieben.