Wasserstoff ist einer der bedeutendsten Energieträger in der österreichischen Strategie zur Klimaneutralität bis 2040. Neben einer Vielzahl möglicher Anwendungsbereiche ist er aufgrund seiner besonderen Eigenschaften aber auch bei sicherheitstechnischen Betrachtungen von besonderer Relevanz.
Industrielle Bedeutung
Die Erzeugung von Wasserstoff aus Wasser durch Elektrolyse mithilfe erneuerbarer Energien ist eine Grundlage für die Dekarbonisierung diverser Industriesektoren. So wird Wasserstoff unter anderem verwendet, um den Kohlenstoffbedarf unterschiedlicher Produktionsprozesse zu reduzieren oder entstehendes CO2 für die Herstellung klimaneutraler Kraftstoffe und Chemikalien zu verwenden.
Auch im Mobilitäts-Sektor erhält Wasserstoff als Energieträger für Brennstoffzellen-basierte Antriebstechnologien wachsende Bedeutung.
Ein sicherheitstechnisches Einhorn
Wasserstoff ist das kleinste und leichteste Element im Periodensystem. Er liegt in den meisten industriellen Anwendungen als gasförmiges H2-Molekül vor und ist eines von wenigen Gasen, die leichter als Luft sind. Er sammelt sich daher nicht in Bodennähe an, sondern steigt nach oben auf, was z.B. bei der Positionierung von Gasdetektoren berücksichtigt werden muss.
Die kleine Molekülgröße und die geringe Dichte erfordern zudem eine besondere Auswahl von Werkstoffen und Dichtungsmaterialien für Wasserstoffanlagen, um deren ordnungsgemäßen Zustand und Dichtheit dauerhaft zu gewährleisten. Insbesondere bei ungeeigneten metallischen Bauteilen kann es durch Diffusion von Wasserstoff in den Werkstoff zu Korrosionserscheinungen – der so genannten „Wasserstoffversprödung“ – kommen, was zu einem Versagen von Wasserstoff-beinhaltenden Arbeitsmitteln wie Rohrleitungen oder Behältern führen kann.
Mit einer unteren Explosionsgrenze von ~ 4 Vol.% und einer oberen Explosionsgrenze von ~ 77 Vol.% zeichnet sich Wasserstoff außerdem durch einen sehr großen Explosionsbereich aus und ist mit einer Mindestzündenergie von ~ 0,02 mJ einer der zündfähigsten brennbaren Stoffe.
Rechtliche Entwicklung und wachsende Normenlandschaft
Die Verwendung von Wasserstoff fällt in den Anwendungsbereich unterschiedlicher nationaler und internationaler Rechtsvorschriften. Als brennbares Gas ist er bei der Festlegung von Maßnahmen zum Explosionsschutz und der Erstellung des Explosionsschutzdokuments gemäß Artikel 8 der europäischen Richtlinie 1999/92/EG bzw. gemäß § 5 der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT, Österreich) von wesentlicher Bedeutung. Auch in der europäischen Richtlinie 2012/18/EU („SEVESO III-Richtlinie“) bzw. in der Anlage 5 zur Gewerbeordnung (GewO, Österreich) ist Wasserstoff namentlich angeführt und fordert die Erfüllung der Anforderungen an Betriebe der unteren Klasse bereits ab einer Mengenschwelle von 5 Tonnen.
Neben diversen europäischen Normen, in denen Anforderungen an die Auslegung von Bauteilen, die Auswahl von Werkstoffen, die Wasserstoffqualität usw. festgelegt werden, wächst in Österreich auch die nationale Normenlandschaft für die Verwendung des „neuen“ Energieträgers. Allein im Jahr 2025 wurden von der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) 5 neue Regelwerke veröffentlicht und 2 bestehende Regelwerke aktualisiert. Insgesamt sind nach derzeitigem Stand 10 ÖVGW-Regeln zu Wasserstoffanwendungen gültig.[1]
Besonders relevant für Betreiber von Wasserstoffanlagen:
- ÖVGW H E200: Wasserstoffleitungen – Planung, Errichtung und Erstprüfung von Wasserstoffleitungen (Ausgabe: 01.12.2025)[2]
- ÖVGW H B210: In- und Außerbetriebnahme sowie Arbeiten an Wasserstoffleitungen und -anlagen (Ausgabe: 01.02.2025)[3]
- ÖVGW H E320: Wasserstoff-Druckregelanlagen – Anforderungen für Planung, Errichtung und Erstprüfung von Wasserstoff-Druckregelanlagen (Ausgabe: 01.12.2025)[4]
Neben der Auswahl geeigneter technischer Schutzmaßnahmen sind begleitende organisatorische Maßnahmen für die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unerlässlich. Vor der Aufnahme der Tätigkeit sind u.a.
- die ArbeitnehmerInnen über die besonderen Gefährdungen durch Wasserstoff und die getroffenen Schutzmaßnahmen zu unterweisen,
- Wasserstoff und ggf. verwendete Hilfsmedien sind in das Arbeitsstoffverzeichnis aufzunehmen,
- Arbeitsmittellisten als wesentliche Grundlage für erstmalige und wiederkehrende Prüfungen anzupassen
- und die Arbeitsplatzevaluierung entsprechend zu aktualisieren.
Gern unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung von Wasserstoffanlagen, der Erstellung und Überarbeitung der technischen Unterlagen sowie bei allen Themen rund um das behördliche Genehmigungsverfahren – von der Idee über die Fertigstellung bis zum langfristig sicheren Betrieb.