- Unterstützung bei der Betriebsanlagengenehmigung nach § 353 GewO
- Unterstützung bei der Projekteinreichung bis hin zur Fertigstellungsmeldung
- Erstellung notwendiger Nachweise für die Behörde (Sicherheitsgutachten, Explosionsschutzkonzept, etc.)
- Durchführung der wiederkehrenden Überprüfung nach § 82b GewO ("§ 82b Überprüfung")
- Unterstützung beim Aufbau eines betriebsinternen Behördenmanagements bzw. Bescheidwesen
- Unterstützung bei Umweltinspektionen (für IPPC-Anlagen) und Seveso-Inspektionen (für Seveso-Anlagen)
Das Genehmigungs- und Behördenmanagement basiert in Österreich auf den Vorgaben der Gewerbeordnung 1994 (GewO), die alle notwendigen Schritte für die Einrichtung und den Betrieb von gewerblichen Anlagen festlegt. Ein klarer und strukturierter Prozess hilft dabei, behördliche Anforderungen effizient zu erfüllen, um Verzögerungen und Sanktionen zu vermeiden.
Zu Beginn des Prozesses steht die Betriebsanlagengenehmigung nach § 353 GewO, die für den Betrieb jeder gewerblichen Anlage erforderlich ist. Diese Genehmigung stellt sicher, dass die Anlage den geltenden Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften entspricht. Unternehmen müssen die notwendigen Nachweise und Unterlagen einreichen, um diese Genehmigung zu erhalten.
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Der gesamte Prozess von der Projekteinreichung bis zur tatsächlichen Fertigstellung einer Anlage umfasst mehrere entscheidende Schritte. Zunächst erfolgt die Erstellung der korrekten Einreichunterlagen, die alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllen müssen. Nach der Einreichung werden die Unterlagen in der Verhandlungen mit der Behörde erläutert und geprüft, was schließlich zur Genehmigung des Projektes bzw. der Anlage führt. Eine Errichtung oder ein Betrieb ohne entsprechenden Genehmigungsbescheid ist nicht zulässig. Abschließend müssen die im Bescheid festgelegten Auflagen nachgewiesen werden, beispielsweise im Rahmen einer Fertigstellungsmeldung oder eines behördlichen Augenscheins vor Ort.
Eine wiederkehrende Überprüfung nach § 82b GewO ist vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass eine Betriebsanlage weiterhin alle gesetzlichen Vorgaben einhält. Diese Überprüfung erfolgt regelmäßig (alle 5 - 6 Jahre) und überprüft, ob die Anlage dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden dokumentiert und müssen den zuständigen Behörden (auf Verlangen bzw. bei Mängeln immer) vorgelegt werden. Die wiederkehrende Überprüfung kann sowohl vom Inhaber der Betriebsanlage bzw. sonstigen fachkundigen Betriebsangehörigen oder von geeigneten Externen durchgeführt werden.
Zudem müssen für bestimmte Anlagen wie IPPC- und Seveso-Anlagen regelmäßige Umwelt- und Seveso-Inspektionen durchgeführt werden. Diese Inspektionen sind besonders relevant für Unternehmen, die gefährliche Stoffe verarbeiten oder erhebliche Umweltauswirkungen haben. Im Rahmen dieser behördlichen Inspektionen werden die Einhaltung der Umweltschutzauflagen und Sicherheitsvorschriften überprüft, um mögliche Risiken zu minimieren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Ein gut funktionierendes internes Behördenmanagement hilft dabei, alle Bescheide, behördlichen Auflagen und Fristen systematisch zu verwalten. Dies gewährleistet, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und Auflagen rechtzeitig erfüllt werden können.
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