Schon geringfügige Umbauten können ein Unternehmen vom Betreiber zum Hersteller von Anlagen oder Maschinen machen – mit erheblichen Rechtsfolgen. Martina und Christian Loidl vom Technischen Büro TeLo über einen aktuellen Trend und die optimale Vorgangsweise, um technisch und rechtlich auf der si Im Grünen: TeLo-Firmensitz cheren Seite zu bleiben.
Kleine Änderung, große Wirkung. Ein Prinzip, das gerade bei der Sicherheit von Maschinen und Anlagen Gültigkeit hat. „Immer wieder kommt es vor, dass Betreiber von Maschinen eine vermeintlich kleine Änderung vornehmen, z.B. einen Auf- oder Umbau und dabei übersehen, dass sie vom Betreiber zum Hersteller einer Maschine werden. Mit allen Rechtsfolgen – wie der erneuten Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens für eine CE-Kennzeichnung, einer
Risikobeurteilung bzw. Ergänzung der technischen Dokumentation“, erklären Christian und Martina Loidl vom Technischen Büro TeLo mit Sitz im oststei-
rischen Gersdorf.
Das Unternehmen gilt als internationale Größe im Bereich Maschinen-, Anlagen und Prozesssicherheit sowie ArbeitnehmerInnenschutz
und begleitet seit Jahrzehnten Betriebe im In- und Ausland bei allen Fragen rund um technische Sicherheit. „Nehmen wir das Beispiel eines Papierprodukti-
onsbetriebs mit einer Großanlage, meist eine Sonderkonstruktion. Der Betreiber hat heute in der Regel ja bereits selbst enormes Anlagen-Know-how. Wenn er
nun an Teilen dieser Anlage mit seinen hauseigenen Technikern Änderungen vornimmt, ist er nicht mehr nur Betreiber, sondern wird in vielen Fällen zum Her-
steller“, berichtet TeLo-Gründer Christian Loidl.
„Dabei gilt es zu klären, ob es sich bei dem Umbau um eine wesentliche oder unwesentliche Änderung handelt.
Hat sich etwa die bestimmungsgemäße Verwendung geändert? Dient die Änderung einer Leistungssteigerung? Und so weiter.“ Dabei sind Überraschungen
keine Seltenheit. „Oft wähnen sich die Betreiber auf der sicheren Seite, beispielsweise wenn sie nur originale Ersatzteile des Herstellers für eine Erweiterung
verwenden. Aber selbst in diesem Fall kann es – aus unterschiedlichen Gründen – eine wesentliche Änderung bedeuten, die eine Neuzerti!zierung erfordert.
Immer wieder erleben wir hier Aha-Erlebnisse bei den Betrieben“, so Martina Loidl. „Um hier eine stichhaltige Beurteilung tre"en zu können, muss man die
entsprechenden Richtlinien und Normen gut kennen – unser daily business.“ Oft seien es nur Kleinigkeiten, die den Ausschlag geben. „Muss eine Pumpe plötzlich 2 bar Druck statt bisher 10 bar liefern? Oder: Ist das Gehäuse eines Absauge-Ventilators, dessen Geschwindigkeit man geringfügig erhöhte, für diese Beschleunigung ausgelegt? Etc. Selbst im Falle einer unwesentlichen Änderung ist es wichtig, die Beweisführung dafür erbracht zu haben“, ergänzt Christian Loidl.
„Zudem beraten wir nicht nur rechtlich, sondern auch technisch und sind immer um die beste praktische Lösung für die höchste Sicherheit unserer
Kunden bemüht.“ Eine Achtlosigkeit in dieser Frage kann rasch ins Auge gehen. „Wenn ein Betreiber zum Hersteller wird, haftet er auch. Dabei muss es im Worst-case gar nicht gleich um Arbeitsunfälle mit Personenschaden gehen, auch Maschinenstillstände können sehr kostspielig werden. Und im Falle des Falles würden sich Versicherungen weigern zu zahlen, wenn nachweisbar ist, dass Änderungen nicht ordnungsgemäß zerti!ziert wurden.“
Daher der Appell der Experten: „Wenn ein Betreiber eine Änderung vornimmt und sich nicht ganz sicher ist, sollte er sich bei uns melden – idealerweise bevor er das Projekt in Angriff nimmt.“