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Instandhaltungstätigkeiten

Gefahr im Stillstand: Risiken bei Instandhaltungstätigkeiten

Wenn Maschinen stillstehen, beginnt oft die kritischste Phase im Betrieb. Schutzeinrichtungen werden geöffnet, Anlagen teilweise außer Betrieb genommen und Arbeiten erfolgen unter Zeitdruck. Genau in diesen Situationen entstehen viele gefährliche Ereignisse.

Unfälle bei Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten treten häufiger auf, als man denkt. Immer wieder zeigen aktuelle Ereignisse, wie schnell gefährliche Situationen entstehen können. 

 

 

 

Aus der Analyse von Unfällen und Beinahe-Ereignissen lassen sich relativ deutlich immer ähnliche Ursachen ableiten. Nachstehende Auflistung zeigt typische Situationen und Unfallursachen und verdeutlicht, worauf besonders zu achten ist: 

 

  • Unvollständiges Freischalten von Anlagen 
    Energiequellen (elektrisch, pneumatisch, hydraulisch usw.) wurden nicht vollständig abgeschaltet oder nicht gegen Wiedereinschalten gesichert. 
     

  • Mechanische Gefährdung durch Absturz aus großer Höhe 
    Der Zugang zur Wartungsstelle wurde provisorisch errichtet oder es wurde direkt auf die Maschine geklettert. 
     

  • Erstickungs- oder Vergiftungsgefahr in engen Räumen 
    In geschlossenen oder schlecht belüfteten Bereichen können sich gefährliche Gase oder Dämpfe ansammeln bzw. Sauerstoffmangel entstehen. Ein ausreichendes Freigabe- und Aufsichtssystem fehlte. 
     

  • Brand- oder Explosionsgefahr durch brennbare Stoffe 
    Brennbare Stoffe oder Dämpfe können sich durch Funken, Hitze oder elektrische Quellen entzünden bzw. explodieren. Freigabesysteme wurden nicht eingehalten oder ungeeignete Arbeitsmittel eingesetzt. 
     

  • Unzureichende Abstimmung zwischen Beteiligten 
    Missverständnisse führten dazu, dass Anlagen unerwartet gestartet wurden oder Arbeiten parallel stattfanden. 
     

  • Gefährdung durch nicht ausreichend freigespülte oder abgeflanschte Anlagenteile 
    Leitungen, Behälter oder Apparate wurden vor Beginn der Arbeiten nicht ausreichend freigespült, entleert bzw. abgeflanscht. Dadurch können gefährliche Stoffe unerwartet austreten. 
     

In Österreich werden die Anforderungen an die sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten in den einzelnen Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG genauer definiert.  

Wichtige Vorgaben dazu stammen u.a. aus der österreichischen Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) - insbesondere § 17 Besondere Arbeiten und § 23a. Maßnahmen bei Arbeiten in kleinen, engen oder schlechtbelüfteten Räumen und Behältern.  

In Deutschland werden diese Anforderungen insbesondere in § 10 der Betriebssicherheitsverordnung umfassend geregelt und beschreiben die notwendigen Gegenmaßnahmen, um die Wahrscheinlichkeit von Unfällen bei der Wartung und Instandhaltung zu verringern.  

 

Auszug aus der deutschen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) 

§ 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln 

(3) Der Arbeitgeber hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit Instandhaltungsarbeiten sicher durchgeführt werden können. Dabei hat er insbesondere  

1. die Verantwortlichkeiten für die Durchführung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festzulegen, 

2. eine ausreichende Kommunikation zwischen Bedien- und Instandhaltungspersonal sicherzustellen, 

3. den Arbeitsbereich während der Instandhaltungsarbeiten abzusichern, 

4. das Betreten des Arbeitsbereichs durch Unbefugte zu verhindern, soweit das nach der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist, 

5. sichere Zugänge für das Instandhaltungspersonal vorzusehen, 

6. Gefährdungen durch bewegte oder angehobene Arbeitsmittel oder deren Teile sowie durch gefährliche Energien oder Stoffe zu vermeiden, 

7. dafür zu sorgen, dass Einrichtungen vorhanden sind, mit denen Energien beseitigt werden können, die nach einer Trennung des instand zu haltenden Arbeitsmittels von Energiequellen noch gespeichert sind; diese Einrichtungen sind entsprechend zu kennzeichnen, 

8. sichere Arbeitsverfahren für solche Arbeitsbedingungen festzulegen, die vom Normalzustand abweichen, 

9. erforderliche Warn- und Gefahrenhinweise bezogen auf Instandhaltungsarbeiten an den Arbeitsmitteln zur Verfügung zu stellen, 

10. dafür zu sorgen, dass nur geeignete Geräte und Werkzeuge und eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwendet werden, 

11. bei Auftreten oder Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Schutzmaßnahmen entsprechend § 9 Absatz 4 Satz 1 zu treffen, 

12. Systeme für die Freigabe bestimmter Arbeiten anzuwenden. 

 

 

Zunächst müssen klare Verantwortlichkeiten festgelegt werden, dazu gehören u.a. die Arbeitsfreigabe und eine geeignete Aufsicht. Diese sind notwendig, um erforderliche Sicherungsmaßnahmen (Schutz- und Rettungsmaßnahmen) zuverlässig zu planen, umzusetzen und über den gesamten Zeitraum der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten zu überwachen. 
Ebenso muss sichergestellt sein, dass das Instandhaltungspersonal seinen Arbeitsplatz sicher erreichen und wieder verlassen kann. 

 

Gefährdungen durch Restenergien, laufende Maschinen oder Gefahrstoffe sollen vermieden werden. 
Dafür müssen geeignete Einrichtungen und Verfahren wie Lockout-Tagout-Tryout vorhanden sein, um einen sicheren Zustand für die geplanten Arbeiten herzustellen.  

 

LOTOTO - System

 

 

Darüber hinaus sind gut sichtbare Warn- und Gefahrenhinweise an Arbeitsmitteln bereitzustellen, die beispielsweise auf vorhandene Restdrücke im System hinweisen bzw. den Arbeitsbereich kennzeichnen. 

Ebenso müssen geeignete Geräte, Werkzeuge und persönliche Schutzausrüstung (mit aktuellem, mängelfreiem Prüfbefund) bereitgestellt und konsequent verwendet werden. Für bestimmte Arbeiten wie Schweißarbeiten oder Tätigkeiten in engen Räumen sind außerdem Freigabesysteme und Betriebsanweisungen erforderlich, um Zeit, Ort und beteiligtes Personal genau festlegen und kontrollieren zu können.  
 

In Bereichen mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Diese müssen im Explosionsschutzdokument bereits vor der Nutzung der Arbeitsmittel bzw. der Durchführung von Arbeiten festgelegt werden und sind auf dem jeweiligen Arbeitsfreigabeschein anzugeben. 
 

Gerade bei Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten kommt einer proaktiven Sicherheitskultur besondere Bedeutung zu. In der Praxis sind es häufig nicht fehlende technische Schutzeinrichtungen, die zu gefährlichen Situationen führen, sondern organisatorische und menschliche Faktoren: Zeitdruck, Stress oder die Hemmschwelle, offen anzusprechen, dass Arbeiten länger dauern als geplant. Auch fehlende oder nicht regelmäßig wiederholte Unterweisungen tragen dazu bei, dass Risiken unterschätzt werden. Eine offene Kommunikation, klare Abläufe und eine gelebte Sicherheitskultur sind daher zentrale Voraussetzungen für sicheres Arbeiten. 

 
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, Freigabesystemen oder Explosionsschutzdokumenten sowie bei der Evaluierung bestehender Systeme. 
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