Gerne unterstützen wir Sie bei der Kategorisierung, beziehungsweise bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens nach Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU für eine Baugruppe oder ein Druckgerät in Ihrem Betrieb.

Fällt mein Produkt unter die Druckgeräterichtlinie? Benötige ich den Kontakt mit einer Prüfstelle? Welche Dokumente muss ich liefern? Welche Pflichten habe ich zur Absicherung meines Lieferumfangs hinsichtlich Schnittstellen? Handelt es sich bei meinem Lieferumfang bereits um eine CE-kennzeichnungspflichtige Baugruppe? Was habe ich als BetreiberIn einer Anlage zu berücksichtigen?

Wir beraten und unterstützen Sie gerne!

Wenn sich im Inneren Ihres Produkts ein Gas oder eine Flüssigkeit mit einem höheren Druck als 0,5 bar befindet, dann muss die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU berücksichtigt werden. Je nach Risiko aus der Kombination der Gefährlichkeit des Fluids, des Drucks und Volumens/Nennweite (DN) werden Druckgeräte (Behälter, Rohrleitungen, etc.) in verschiedene Kategorien, I-IV, eingeteilt. Als Baugruppe gemäß Druckgeräterichtlinie werden mehrere Druckgeräte, die von einem/r HerstellerIn zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden wurden,  bezeichnet. Jeder Kategorie sind verschiedene Module und Konformitätsbewertungsverfahren zugewiesen, deren Erfüllung, neben der Erstellung der Technischen Unterlagen wie z.B. Risikobeurteilung und Betriebsanleitung, auch die Einschaltung einer Prüfstelle (notifizierte Stelle) erfordern kann.

  • Unterstützung bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens entsprechend Anhang III der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

  • Erstellung von Technischen Unterlagen, wie z.B. Risikobeurteilung (Risikoanalyse/-bewertung) und Betriebsanleitung

  • Unterstützung im Kontakt mit der Prüfstelle (notifizierte Stelle)

Pipeline

Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Praxisbeispiel

Der/die HerstellerIn eines Druckbehälters hat die CE-Kennzeichnung angebracht und eine EU-Konformitätserklärung nach Richtlinie 2014/29/EU „Einfache Druckbehälter“ ausgestellt. Kann der Druckbehälter bedenkenlos – trotz „fehlender“ Bestätigung der Einhaltung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU – in einer Druckanlage (Baugruppe) verwendet werden?


Diesbezüglich sind die bestimmungsgemäße Verwendung des Behälters (Medien, Druck, Temperatur usw.) und der vorgesehene Einsatz zu betrachten. Generell kann ein „einfacher Druckbehälter“ in Baugruppen nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU verwendet werden. Unter Umständen ist der Behälter jedoch nicht für die Einsatzbedingungen ausgelegt und bedarf einem Konformitätsbewertungsverfahren entsprechend der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.

Pressure

Gemeinsam ans Ziel

Sie wissen über die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung bei Druckgeräten/Baugruppen Bescheid, haben aber weder die Zeit noch die Möglichkeit, sich intensiv damit zu beschäftigen? Sie wollen sich nicht durch den Normen- und Richtlinien-Dschungel schlagen? Dann nützen Sie die Möglichkeit, sich von uns in allen Bereichen der Druckgeräterichtlinie beraten und unterstützen zu lassen.