Der Explosionsschutz wird durch Festlegung der EX-Zonen im Zonenplan sowie durch technische und organisatorische Maßnahmen anhand der Zündquellenanalyse erreicht. Bei der Erstellung der Technischen Dokumente, zum Beispiel dem Explosionsschutzdokument oder der Zündquellenanalyse entsprechend der ATEX-Richtlinie, unterstützen wir Sie gerne.

In Ihrem Betrieb kommen brennbare Stoffe und Medien zum Einsatz oder entstehen im Zuge von Bearbeitungsvorgängen und Prozessen? Sie sind HerstellerIn eines Betriebsmittels, einer Maschine oder statten Anlagen mit elektrischer Ausrüstung beziehungsweise mit mechanischen Komponenten aus, welche in explosionsfähiger Atmosphäre betrieben werden? Sie wollen durch geeignete „dichte“ Bauformen bei der Verhinderung oder Reduktion einer EX-Zone ansetzen und brauchen dabei Unterstützung?

Wir sind Ihr Partner, wenn es explosiv wird!

Wir bieten Ihnen Antworten und Lösungen bezüglich der Notwendigkeit zusätzlicher Schutzeinrichtungen, „sicherheitsgerichteter“ Auslegung von Schutzsystemen, möglicher Verhinderung einer Zündquelle bei gleichzeitigem Vorhandensein einer explosionsfähigen Atmosphäre, Eignung von Betriebsmitteln, Auslegung von konstruktiven EX-Schutzeinrichtungen (Druckentlastungseinrichtungen, EX-Unterdrückungssysteme etc.) und vielem mehr.

Wir können Ihnen als HerstellerIn oder BetreiberIn unsere Unterstützung in verschiedenen Bereichen anbieten:

  • ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU

  • ATEX-Betreiberrichtlinie 1999/92/EG

  • Festlegung und Eingrenzung der Einsatzbedingungen

  • Definition von EX-Schutz-Anforderungen (wie etwa die Auswahl von Explosionsschutzgruppe, Kategorie, Temperaturklasse etc.)

  • Beurteilung aller potentiellen Zündquellen und neu zugekauften Teile auf deren Eignung

  • Erstellung und Prüfung von Technischen Dokumentationen sowie Benutzerinformationen nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU und ATEX-Betreiberrichtlinie 1999/92/EG, sowie deren nationalen Umsetzungen (z.B. VEXAT)

  • Erstellung eines Zonenplans beziehungsweise Explosionsschutzdokuments

ATEX-Produktrichtlinie

ATEX-Produktrichtlinie

Praxisbeispiel

Das von mir in Verkehr gebrachte Rührwerk ist bestimmungsgemäß dafür vorgesehen, lösungsmittelhaltige Lacke zu vermengen. Im Behälter herrscht eine EX-Zone 0. Welche Anforderungen, beziehungsweise Einschränkungen, treffen auf mein Produkt zu? Darf ich unbegrenzt „isolierende“ Kunststoffteile einsetzen?

Für ein Rührwerk muss ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren, u.a. nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, durchgeführt werden. Im Rahmen dessen werden die Anforderungen, wie etwa EX-Kategorie, Zündtemperatur usw. festgelegt, alle potentiellen Zündquellen beurteilt (Zündquellenanalyse) und schließlich geeignete Maßnahmen getroffen. Gleiches gilt für elektrische Ausrüstungen, wie beispielsweise Verkabelungen. Vor Ausstellung einer Konformitätserklärung und Anbringung der ATEX-Kennzeichnung muss eine Betriebsanleitung erstellt werden und das Rührwerk aufgrund der Einsatzbedingungen in EX-Zone 0 von einer notifizierten Prüfstelle abgenommen werden.

Gemeinsam ans Ziel

Sie wissen über die Gefahren einer explosionsfähigen Atmosphäre Bescheid, haben aber weder die Zeit noch die Möglichkeit, sich intensiv damit zu beschäftigen? Sie benötigen ein Explosionsschutzdokument oder brauchen Hilfe beim CE-Konformitätsbewertungsverfahren? Dann nützen Sie die Chance, sich von uns beraten und unterstützen zu lassen.