Mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird ein Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Maschinen auf dem EU-Binnenmarkt geschaffen.Die allgemeinen Ziele der Maschinenrichtlinie sind:
- den freien Verkehr von Maschinen innerhalb des Binnenmarkts und
- ein hohes Maß an Schutz für Verwender und andere gefährdete Personen zu gewährleisten.
Geplant ist die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit der neuen Verordnung über Maschinen (VERORDNUNG (EU) 2023/1230) abzulösen. Wir haben alle Neuerungen und Unterschiede wie „wesentliche Modifikation“, Security etc. für Sie aufgearbeitet und wollen Ihnen diese näherbringen.
Inhalt des Workshops:
- Anwendung der neuen Verordnung
- Neue Begriffe, wie "wesentliche Veränderungen"
- Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (Änderungen)
- Digitale Betriebsanleitung / Montageanleitung
- Cybersicherheit wird zur Herstellerpflicht
Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen
Das Seminar richtet sich an BetreiberInnen und HerstellerInnen von Maschinen/Anlagen, ProduktmanagerInnen und ProjektleiterInnen im Bereich der Maschinen- und Anlagentechnik und alle Interessierten.Spezielle Voraussetzungen sind nicht zwingend notwendig.
Ermäßigungen
Bei einer Gruppenanmeldung gewähren wir Ihnen einen Rabatt von 10 %! Für StudentInnen gibt es unter Vorlage der Studienbestätigung einen reduzierten Preis von € 50,- (inkl. MwSt.)!
Kursabschluss
Nach Absolvierung der Schulung erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung.