Direkt zum Inhalt

ArbeitnehmerInnenschutz - Förderung

Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften
Mit der Förderung „ArbeitnehmerInnenschutz“ unterstützen AUVA und WKO Betriebe aktiv dabei, Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften rechtskonform umzusetzen. Gefördert werden externe Beratungsleistungen – etwa zur Evaluierung von Arbeitsplätzen, zur Erarbeitung von Schutzmaßnahmen oder zur Beurteilung psychischer Belastungen.

Das Förderprogramm richtet sich an alle Unternehmen, die ihre Arbeitsplätze sicherer gestalten und die gesetzlichen Anforderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) erfüllen möchten.
Gefördert werden Beratungsleistungen durch externe ExpertInnen, die den Betrieb bei der Umsetzung technischer, organisatorischer und ergonomischer Arbeitnehmerschutzmaßnahmen unterstützen.

Was wird gefördert?
Im Rahmen der Förderung können folgende Leistungen bezuschusst werden:

  • Beratung zu gesetzlichen Pflichten (ASchG, AStV, AM-VO, VEXAT, VOLV etc.)
  • Evaluierung psychischer Belastungen gemäß § 7 ASchG
  • Erhebung und Bewertung von Gefährdungen in Arbeitsbereichen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Maßnahmenplänen und Dokumentationen
  • Praktische Umsetzungsempfehlungen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen
Close

Willkommen & Gratuliere! Das ist der schnellste Weg zu Ihren gesuchten Inhalten.