Was muss ein Explosionsschutzdokument beinhalten?

Arbeitgeber müssen auf Grundlage der Beurteilung der Explosionsrisiken und Arbeitsmittel ein Explosionsschutzdokument erstellen und auf aktuellem Stand halten, welches im Speziellen diese Themen behandelt bzw. beinhaltet:
 

Welche Anlässe machen ein Update erforderlich?

Das Explosionsschutzdokument ist zu überarbeiten, wenn wesentliche Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf den Schutz vor explosionsfähigen Atmosphären haben.
 
Dies gilt insbesondere für Änderungen der:
  • Arbeitsvorgänge, Prozessbedingungen/-parameter
  • Art der verwendeten Betriebs-/Hilfsstoffen (Achtung: anderweitige explosionsschutzrelevante Eigenschaften, verändertes Reaktionsverhalten mit Stoffen, wie Wasser, Sauerstoff, etc.)
  • Arbeitsstätte (einschließlich der elektrischen Anlage)
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitskleidung
  • persönlichen Schutzausrüstung
  • Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen, die für den sicheren Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen erforderlich sind oder dazu beitragen
 
Die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderungen von Maschinen, Anlagen und Systemen oder auch baulichen Gegebenheiten, welche explosionsfähige Atmosphären in der Betriebsstätte erzeugen oder beeinflussen könnten, machen wesentliche Adaptionen in der betreiberseitigen Explosionsschutzdokumentation notwendig. Auch können u.a. ein verbesserter Stand der Technik, Änderungen in technischen Standards/Normen und neue Erkenntnisse/ Erfahrungen aus Ereignissen einen Anlass für eine Aktualisierung der Explosionsschutzdokumentation darstellen.