Normennews: EN 1127-1:2019 Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz - Teil 1: Grundlagen und Methodik

Mit August 2019 wurde die neue Ausgabe der Norm EN 1127-1:2019  Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz - Teil 1: Grundlagen und Methodik von europäischen Normungsinstitut (CEN) veröffentlicht. 
 
Dieses Regelwerk ist sowohl für HERSTELLER als auch für die BETREIBER von Maschinen, Geräten, Anlagen und Systemen im Themengebiet des Explosionsschutzes von Bedeutung.
Sobald Stoffe, Substanzen und Bedingungen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen lassen können, ist die Methodik der
  • Risikobewertung und
  • Risikoverringerung
anzuwenden. Dies schließt die Betrachtung von Störfällen ein.
 
Die Methode der Risikominderung (Risikoverhinderung)
  • beginnt bereits bei der Planung und Konstruktion von Systemen (Einschränkung von Stoff-Freisetzungsquellen und Zündgefahren),
  • bewertet technische Schutzmaßnahmen,
  • beinhaltet die Festlegung von (wiederkehrenden) Wartungs-/Instandhaltungs- und Prüfaufwänden, deren Umfang und Anforderung an das Personal,
  • berücksichtigt mögliche Überwachungs- und Notfallmaßnahmen
  • und endet mit dem richtigen Verhalten von Personen.
Bei der Schaffung von Bedingungen, die es letztendlich einer/m ArbeitgeberIn ermöglichen, dass Explosionen verhindert sind, sollen die Grundsätze der EN 1127-1 angewandt werden. Der Teil 2 der EN 1127 ergänzt Grundlagen und Methodik des Explosionsschutzes in Bergwerken.
 
Die neue Ausgabe der EN 1127-1:2019 enthält u.a. nachfolgende HAUPTÄNDERUNGEN gegenüber der Vorgängerversion EN 1127-1 mit Ausgabedatum 2011.
  • Hier möchten wir speziell die Thematik der „Dichtheit“ von Systemen und Geräten hervorheben.
    • Die Ausführung und Verwendung der korrekten Begriffe hat spätestens bei der EX-Zonenfestlegung oder beim angestrebten Ausschluss einer EX-Zone und dementsprechenden Auswahl und/oder der Notwendigkeit von ATEX-zertifizierten Geräten eine große Bedeutung.
    • In der alten EN 1127-1:2011 wurde die Beurteilung der „Dichtheit“ durch die Begrifflichkeiten „dauerhaft technisch dicht“ und „technisch dicht“ bestimmt.
    • Mit der Ausgabe 2019 wurde die Beurteilung der „Dichtheit“ durch die neuen Begriffe „Normale Dichtheit“ und „Erhöhte Dichtheit“ bestimmt.
    • Die Aussage über eine Dichtheit und ob dementsprechend eine Freisetzung/Leckage eines brennbaren/entzündbaren Stoffs zu erwarten ist, wird vom Hersteller eines Systems bestimmt/bescheinigt.
 

Zum Beispiel: EX-Zone bei "normaler Dichtheit"

 

Zum Beispiel: EX-Zonenplan bei Einsatz "erweitert technisch dichter" Geräte

 

Weitere Änderungen in der Neufassung der EN 1127-1:2019 sind:

  • Nennung der Explosionsfähigkeit hybrider Gemische, Aerosole, Nebel und Schwebstoffe mit Partikelgrößen größer 0,5 [mm].
  • Ergänzungen von explosionsschutzrelevanten Stoffkenngrößen und Zündeigenschaften.
  • Ergänzung von möglichen Situationen und Parametern, welche die Auswirkung einer möglichen Explosion bestimmen.
  • Konkretisierung von Zündgefahren und deren Bewertungskriterien u.a. betrifft dies „statische Elektrizität“, „kathodischer Korrosionsschutz/elektrische Ausgleichsströme“, Zündgefahren durch diverse Strahlungsquellen, Ultraschall usw.
  • Ergänzende/geänderte Querverweise auf aktuelle technische Standards; Verwendung aktueller Begrifflichkeiten und Definitionen.
 
Sollten Sie sich unsicher sein, ob diese Änderungen Sie als Betreiber oder Hersteller einer Maschine/Anlage betreffen, helfen wir Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall ganz individuell.
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