08.03.21
Wann unterliegt mein Produkt der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU? Wie erreiche ich die Konformität mit dieser Richtlinie? Erfahren Sie mehr über Herstellerpflichten im Zusammenhang mit explosionsgefährdeten Bereichen.
Die europäische ATEX-Herstellerrichtlinie 2014/34/EU (manchmal auch „ATEX 114“ genannt) regelt das Inverkehrbringen von Produkten für den bestimmungsgemäßen Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (sogenannten Zonen laut ATEX-Betreiberrichtlinie 1999/92/EG („ATEX 137“) Anhang I). Konkret bedeutet dies, HerstellerInnen müssen sich an die Anforderungen dieser Richtlinie halten und ihre Produkte einem Konformitätsbewertungsverfahren unterziehen, wenn es sich bei den Produkten um Geräte und Schutzsysteme handelt, die in einem explosionsgefährdeten Bereich eingesetzt werden sollen, oder um Komponenten solcher Geräte und Schutzsysteme. Zusätzlich unterliegen der ATEX-Herstellerrichtlinie auch Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die zwar bestimmungsgemäß außerhalb von Zonen platziert werden, jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten oder Schutzsystemen innerhalb von Zonen erforderlich sind oder dazu beitragen.
Wenn ein/e HerstellerIn sein/ihr Produkt in explosionsfähigen Atmosphären einsetzen möchte, muss diese/r zunächst entscheiden zu welcher Gerätegruppe (Gruppe I - untertägige Bergwerke sowie deren Übertageanlagen oder Gruppe II – alle anderen) und welcher Gerätekategorie (je nach Zone M1, M2, 1 G/D, 2 G/D oder 3 G/D) das Produkt zugeordnet werden soll. Damit legt er den Einsatzbereich des Produktes fest. Anschließend muss das Produkt auf eigene potentielle Zündquellen überprüft werden. Hierbei ist die EN 1127-1 „Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz - Teil 1: Grundlagen und Methodik“ ein hilfreiches Werkzeug um eine Gefahren- bzw. Zündquellenanalyse zu erstellen. Solche Zündquellen können u.a. heiße Oberflächen, Funken oder auch elektromagnetische Wellen sein.
Im weiteren Schritt werden die entsprechenden Maßnahmen gesetzt, um die vorliegenden Zündquellen zu vermeiden. Dabei werden sogenannte Zündschutzarten verwendet wie z.B. die druckfeste Kapselung. Diese sind detailliert in eigenen Normen beschrieben, welche wiederum zur ATEX-Herstellerrichtlinie harmonisiert sind. Das bedeutet, dass bei Einhaltung der Normen auch gleichzeitig eine Einhaltung der Anforderungen der ATEX-Herstellerrichtlinie gegeben ist. Eine vollständige Liste aller zu dieser Richtlinie harmonisierten Normen findet man hier. Mit Gruppe, Kategorie und der umgesetzten Zündschutzart geht es weiter mit dem Konformitätsbewertungsverfahren.
Um ein Produkt konform zur ATEX-Herstellerrichtlinie zu bauen, muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen werden, mit dem geprüft wird, ob die Anforderungen der Richtlinie eingehalten werden. Je nach Einsatzgebiet des Produktes gilt es verschiedene Abläufe einzuhalten, die detailliert in den Anhängen der Richtlinie beschrieben werden und im Schaubild unten zusammengefasst sind. Bei einem Produkt der Kategorie 3 kann der Hersteller selbst mit einer internen Fertigungskontrolle die Konformität nachweisen. Für Kategorie 1 wird dagegen eine EU-Baumusterprüfung bei einer notifizierten Stelle (z.B. dem TÜV) in Kombination mit einem Qualitätssicherungssystem oder der Produktkontrolle verlangt. Das bedeutet, dass eine unabhängige Instanz die technischen Unterlagen, das Produkt selbst sowie die Qualitätssicherung des Fertigungsprozesses überprüft. Eine Liste der notifizierten Stellen in Europa finden Sie hier. Prinzipiell kommt jede notifizierte Stelle in Europa in Frage, die für das angestrebte Verfahren zugelassen ist.
Quelle: ATEX-Leitlinien zur Richtlinie 2014/34/EU, 3. Ausgabe vom Mai 2020
Erfüllen das Produkt und der Produktionsprozess die nötigen Anforderungen, erfolgt eine CE-Kennzeichnung nach ATEX-Herstellerrichtlinie mithilfe des speziellen Explosionsschutzkennzeichens gefolgt von Angaben zur Gerätegruppe, -kategorie sowie weiteren Informationen wie der maximalen Oberflächentemperatur (oder Temperaturklasse), der Explosionsgruppe und der Zündschutzart. Genaue Informationen zur Kennzeichnung finden sich unter anderem in der Norm EN 60079-0 „Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 0: Betriebsmittel - Allgemeine Anforderungen“.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anwendung der ATEX-Herstellerrichtlinie!