Die europäische Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (kurz DGRL) trat am 19. Juli 2016 in Kraft. Sie gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar. Dieser Artikel soll den Umgang mit der DGRL im Hinblick auf die richtige Einstufung von Behältern oder Kesseln mit zwei oder mehreren Kammer näherbringen.

Zur Einstufung nach DGRL werden schon zu Beginn der maximal zulässige Druck (PS), die maximal zulässige Temperatur (TS), das Volumen (V) und das eingesetzte Fluid benötigt.

Fluide werden nach DGRL in 2 Gruppen eingeteilt:

  • Fluide der Gruppe 1 – gefährlich
    und
  • Fluide der Gruppe 2 – ungefährlich

Behälter oder Kessel mit mehreren Kammern, Fluiden, Temperaturen und Drücken werden nach DGRL als ein Druckgerät gesehen. Jede Kammer ist einzeln einzustufen und die Kammer mit der höchsten Einstufung bestimmt dann die finale Kategorie des gesamten Druckbehälters.
Aus der Kategorie werden dann die Wahlmöglichkeiten der Module zur Konformitätsbewertung bestimmt. (Vgl. Leitlinie B-19 - PED 2014/68/EU)

Das bedeutet, dass Kammern die normalerweise nach „guter Ingenieurspraxis“ (Artikel 4, Absatz 3 der DGRL) herzustellen sind, wie oben beschrieben, in das Konformitätsbewertungsverfahren der höchsten Kategorie fallen.

Hinweis für die Volumenermittlung:

  • Fest eingebautes, innenliegendes Equipment z.B. Rührwerke, Lanzen, etc. werden volumetrisch erfasst und vor der Einstufung vom Gesamt-Volumen des Behälters abgezogen. Das Volumen von Anschlussstutzen wird bis zur ersten Verbindung hinzugerechnet und kann einen beträchtlichen Anteil ausmachen.

Sind nun alle Fluide sowie alle, zur Einstufung relevanten Daten für jede Kammer bekannt, wird nach DGRL Artikel 4 Absatz 1 das richtige Diagramm ausgewählt. Die Diagramme sind im Anhang II der DGRL zu finden.

Konkretes Beispiel anhand eines Plattenwärmetauschers mit 2 Kammern zu je 600 Litern (siehe Abbildung rechts oben):

Abbildung: Beispiel-Plattenwärmetauscher im Sinne der DGRL als Behälter mit 2 Kammern zu sehen.

Kammer „ORANGE“: PS = 9 bar, TS = 300 °C, V = 600 L, Fluid: Gruppe 2, Gas à Diagramm 2

PS ∙ V = 5400 bar∙L  >3000 bar∙L

  • Druckgerät der Kategorie IV

Ausschnitt aus DGRL 2014/68/EU, Anhang II Diagramm 2

Kammer „BLAU“: PS = 16 bar, TS = 170 °C, V = 600 L , Fluid: Gruppe 2, flüssig à Diagramm 4

PS ∙ V = 9600 bar∙L <10000 bar∙L

  • Kammer wäre normal nach Artikel 4 Absatz 3, nach „guter Ingenieurspraxis“, zu fertigen.
  • Weil sie Teil des gesamten Wärmetauschers ist, unterliegt er damit auch der höheren Kategorie, hier Kategorie IV
  • das gesamte Konformitätsverfahren erfolgt nach Modulen B (Baumuster) + D, B (Baumuster) + F, G, H1.

Ausschnitt aus DGRL 2014/68/EU, Anhang II Diagramm 4

Diese Vorgehensweise gilt allgemein für Behälter, Wärmetauscher, Kühler mit mehreren Kammern, auch, wenn der Wärmeaustausch über Rohre, eine Ummantelung, Platten, etc. erfolgt.

Sehr gerne stehen wir Ihnen für weitere Beratungen rund um die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU zur Verfügung.